Die Volkshochschule Landau ist ein auf Gemeinnützigkeit ausgerichteter "eingetragener Verein". Träger ist die Stadt Landau. Der Vorsitzende des Vereins ist gemäß Satzung der/die nach dem Dezernatsverteilungsplan der Stadtverwaltung Landau zuständige Dezernent/Dezernentin; die hauptamtlichen Mitarbeiter der VHS sind Bedienstete der Stadt. Von Rheinland-Pfalz werden alle Volkshochschulen über das Weiterbildungsgesetz finanziell unterstützt. Alle Aktivitäten, die in Programmen, über die Presse und den Offenen Kanal den Bürgern bekannt gegeben werden, dienen der Fort- und Weiterbildung.
Der technologische Wandel und die immer weiter steigende mittlere Lebenserwartung verlangen von den Bürgern, dass sie sich beruflich anpassen, wenn dies der Arbeitsmarkt gebietet und dass sie "auf der Höhe der Zeit" bleiben.
Schwerpunkte der Arbeit sind Kurse, Arbeitskreise, Vortragsveranstaltungen, Studienreisen, Nachqualifizierungen, der Erwerb von Zertifikaten und - speziell in Landau - die "Akademie für Ältere".
Schulwissen das "verschüttet" scheint, wird wieder hervorgeholt. Der Beruf, Europa und Freizeit verlangen das Beherrschen von Sprachen. Vielfach müssen Kenntnisse und Fertigkeiten - z. B. im EDV-Bereich - neu erworben werden, die Gesundheit verlangt ihr Recht und kreatives Arbeiten füllt Freizeit aus.
Vorträge und Vortragszyklen machen mit Natur, Kunst, Medizin, Wissenschaft und mit fremden Ländern vertraut, dienen aber auch dem geselligen Beisammensein.
Die "Akademie für Ältere" richtet sich in vielfältiger Weise vornehmlich an Menschen im dritten Lebensabschnitt fördert die Gemeinschaft und hilft mit, Einsamkeit zu überwinden.
Seit 2009 ist die Volkshochschule in der Maximilianstr. 7 mit dem Sekretariat und fünf Kursräumen untergebracht. Die meisten Kurse – am Abend – finden jedoch im Otto-Hahn-Gymnasium oder Max-Slevogt-Gymnasium (Kurse und Arbeitskreise) sowie in Sporthallen und Gymnastiksälen der Schulen (Gesundheitskurse) statt.
Das jeweilige Halbjahresprogramm liegt bei der Geschäftsstelle der VHS, bei Banken, Geschäften, im Bürgerbüro, in den Ortsvorsteherbüros aus, wird zugesandt und kann angefordert werden.